INSPIRE BW Flurneuordnung Flurstücke/Grundstücke im neuen Eigentum
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Simple
- Alternate title
-
Flurstücke des Neuen Bestands nach der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung
- Date (Creation)
- 2017-09-18T00:00:00
- Citation identifier
- http://www.lgl-bw.de/b2b59092-80a0-460a-a786-cafe6906aa79
- Status
- On going
- Point of contact
-
Organisation name Individual name Electronic mail address Role LGL Baden-Württemberg
Fachliche Projektleitung Referat 41
benutzerservice@lgl.bwl benutzerservice@lgl.bwl.de
Point of contact
- Maintenance and update frequency
- Continual
- Maintenance note
-
Aktualisierung erfolgt erst nach Freigabe der Daten durch die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde.
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GDI-BW-Schlüsselwortliste nach dem mehrsprachigen Umwelt-Thesaurus GEMET
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Flurbereinigung
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Kataster
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Geobasisdaten
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- Keywords
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Flurstücke im neuen Eigentum
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Liste der Datenkategorien in der GDI-BW für Geodaten
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inspireidentifiziert
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NGDB GDI-DE
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GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
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Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)
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- Keywords
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Flurneuordnung
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- Keywords
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AdVMIS
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- Keywords
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Grenzen
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- Keywords
-
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Grundstück
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- Keywords
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-
INSPIRE cp
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- Use limitation
-
Übermittlung und Verwendung dieser Daten bestimmen sich nach den Regelungen des Vermessungsgesetzes von Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich. Die Geobasisdaten übermittelt das LGL auf Antrag. Für die Übermittlung und Verwendung der Geobasisdaten fällt eine entsprechende Gebühr an. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Wiederverkauf von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters ist grundsätzlich nicht gestattet. Näheres zur Auftragsabwicklung ist unter www-lgl-bw.de in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LGL geregelt.
- Access constraints
- Other restrictions
- Use constraints
- License
- Other constraints
-
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
- Classification
- Restricted
- Spatial representation type
- Vector
- Denominator
- 500
- Language
- Deutsch
- Character set
- UTF8
- Topic category
-
- Boundaries
- Planning cadastre
- Extent type code
- Yes
- Geographic identifier
- Baden-Württemberg
- Reference system identifier
- urn:ogc:def:crs:EPSG / EPSG:25832
- Topology level
- Geometry only
- Geometric object type
- Surface
- Distribution format
-
Name Version ESRI Shapefile
n/a
- Distributor contact
-
Organisation name Individual name Electronic mail address Role LGL Baden-Württemberg
Referatsleiter 23, Vertrieb, Marketing, Reproduktion
benutzerservice@lgl.bwl benutzerservice@lgl.bwl.de
Point of contact
- Hierarchy level
- Dataset
Domain consistency
- Measure identification
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
Conformance result
- Date (Publication)
- 2010-12-08
- Citation identifier
- http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:323:0011:0102:DE:PDF
- Explanation
-
schemakonform
- Pass
- Yes
- Statement
-
Der Geodatensatz entsteht durch Abruf der Flurstücke aus dem Produktionssystem LEGIS nach Freigabe der Daten durch die jeweils zuständige untere Flurneuordnungsbehörde und Aufbereitung für die landesweite Datenhaltung zur Transformation ins INSPIRE-Zieldatenmodel.
- Description
-
Ggf. Abmarkung in der Örtlichkeit und Aufmessung, Übernahme der Koordinaten ins Produktionssystem LEGIS; Berechnung von Koordinaten im Produktionssystem LEGIS und anschließende Absteckung und ggf. Abmarkung in der Örtlichkeit.
Metadata
- File identifier
- 005a49ea-2096-7a64-a666-9bfaee29474b XML
- Metadata language
- Deutsch
- Character set
- UTF8
- Hierarchy level
- Dataset
- Date stamp
- 2023-11-30T08:12:47
- Metadata standard name
-
ISO 19115:2003, 19119:2006 (GDI-BW)
- Metadata standard version
-
1.1
- Metadata author
-
Organisation name Individual name Electronic mail address Role LGL Baden-Württemberg
Fachliche Projektleitung Referat 41
benutzerservice@lgl.bwl benutzerservice@lgl.bwl.de
Point of contact