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Umweltinspektionen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind.

Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte:

• den räumlichen Geltungsbereich des Plans,

• eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans,

• ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen,

• Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung,

• Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie

• -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden.

Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen.

Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.



Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich.

Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind.

Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte:

• den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans,

• den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans

• eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans,

• ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien,

• Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien,

• Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie

• die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie.

Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen.

Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.

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BAIER

Date (Publication)
2015-04-13
Citation identifier
https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.land.lbeg/4c39c770-2f38-4463-9af1-067830726c06
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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

bergaufsicht@lbeg.niedersachsen.de

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Classification
Unclassified
Spatial representation type
Vector
Denominator
25000
Language
Deutsch
Topic category
  • Planning cadastre
N
S
E
W
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Geographic identifier
030000000000
Reference system identifier
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/4647
Distribution format
Name Version

SQL Server Datenbank

15.0

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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

fachdaten@lbeg.niedersachsen.de

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Kosten:

Kostenfreier Download über den NIBIS-Kartenserver oder Kosten über den Datenvertrieb des LBEG entsprechend der Gebührenordnung

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Protocol Linkage Name
https://www.lbeg.niedersachsen.de/karten_daten_publikationen/-768.html

Zugang zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG

https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=907&Service=WMS&Request=GetCapabilities&

IDU.cardo3.Services.OGC.WMS

http://nibis.lbeg.de/cardoMap3/?th=BETRIEB

IDU.cardo3.Applications.cardoMap

Hierarchy level
Dataset

Conformance result

Title

VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Date (Publication)
2010-12-08
Explanation

Diese Daten liegen noch nicht im INSPIRE Datenmodell vor.

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No
Statement

vom LBEG erhoben

Metadata

File identifier
4c39c770-2f38-4463-9af1-067830726c06 XML
Metadata language
Deutsch
Character set
UTF8
Hierarchy level
Dataset
Date stamp
2024-11-11
Metadata standard name

ISO 19115

Metadata standard version

2003/Cor.1:2006

Metadata author
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

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