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Bebauungspläne Gemeinde Bispingen

Die Gemeinde Bispingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Bispingen liegt im Herzen der Lüneburger Heide.



Die Art der baulichen Nutzung stellt den zentralen Inhalt des Bebauungsplanes dar. Durch die Festsetzungen wird der Gebietstyp und damit die in den unterschiedlichen Baugebieten jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen festgelegt. Auf diese Weise trifft die Art der baulichen Nutzung eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Am häufigsten kommen dabei die reine Wohngebiete (WR), die allgemeine Wohngebiete (WA), die Mischgebiete (MI) und die Gewerbegebiete (GE) vor.



Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, legt die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks fest und wird im Bebauungsplan als Zahl mit Dezimalstellen angegeben. Die Zahl stellt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung dar. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet zum Beispiel, dass maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf.



Die Anzahl der Vollgeschosse gibt maximal zulässigen Vollgeschosse, die ein Gebäude besitzen darf an. Dadurch wird die Höhe der Bebauung und dem jeweiligen Baugebiet festgelegt.



Zum einen wird bei der Bauweise zwischen der offenen Bauweise (o) und der geschlossenen Bauweise (g) unterschieden. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei geschlossener Bauweise müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren.



Weiterhin kann vorgeschrieben werden, ob nur Einzelhäuser (E), nur Häusergruppen (H) oder nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig sind.



Bis zur Grenze des Bebauungsplans (Linien beziehungsweise innerhalb dieser Linie) gelten die Vorschriften des jeweiligen Bauplans.



Die Baugrenze markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Neben der Baugrenze gibt es auch eine Baulinie. Ist eine solche festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen. Sie wird als Strich-Punkt-Punkt Linie dargestellt.



Jedes Flurstück ist durch eine eindeutige Flurstücknummer gekennzeichnet. Das kann entweder durch die Kombination einer Zahl und eines Buchstaben erfolgen, oder aber durch die Kombination zweier Zahlen. Über diese Flurstücksnummer sind die Flurstücke im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster erfasst.



Die Grundstücksgrenze entspricht immer auch der Flurstücksgrenze und kennzeichnet die Eigentumsgrenze. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem wird gegebenenfalls die Lage der Grenzsteine gekennzeichnet.



Darüber hinaus gibt es noch die textlichen Festsetzungen. Diese enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können unter anderem die Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung und Einfriedung festgesetzt werden.

Simple

Alternate title

B-Pläne der Gemeinde Bispingen (im Landkreis Heidekreis)

Date (Publication)
1950-01-01
Citation identifier
https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.lk.hk/1854af63-2895-4cc9-9e71-a69fd7baf3a4
Presentation form
Digital map
Purpose

Der Bebauungsplan setzt die konkreten baulichen Nutzungsmöglichkeiten für ein Grundstück fest. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen sind für Bauwillige, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, verbindlich. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Gemeinde Bispingen als Satzung beschlossen.

Status
On going
Point of contact
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

Gemeinde Bispingen

rathaus@bispingen.de

Point of contact
Maintenance and update frequency
As needed

GEMET - Concepts, version 2.4

  • Stadtplanung

  • Bauleitplanung

  • Stadtentwicklung

  • Bebauungsplan

GEMET - INSPIRE themes, version 1.0

  • Bodennutzung

Keywords
  • inspireidentifiziert

  • B-Plan

  • Bebauungspläne

  • BPL

  • opendata

  • GDIMRH

Use constraints
Other restrictions
Other constraints

Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” ( http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Landkreis Heidekreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben, gefolgt vom Kürzel für die Lizenz. Beispiel für den Quellenvermerk: Landkreis Heidekreis (2024) CC-BY-4.0

Other constraints

{"id":"cc-by/4.0","name":"Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)","url":" http://dcat-ap.de/def/licenses/cc-by/4.0","quelle":"Quelle: © Landkreis Heidekreis (Jahr des letzten Datenbezugs) CC-BY-4.0"}

Use limitation

Aus der Nutzung der bereitgestellten Daten können keinerlei rechtliche Ansprüche gegen den Landkreis Heidekreis hergeleitet werden. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich unmittelbar bei der datenhaltenden Stelle eingeholt werden.

Access constraints
Other restrictions
Other constraints
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
Classification
Unclassified
Spatial representation type
Vector
Language
Deutsch
Character set
UTF8
Topic category
  • Planning cadastre
N
S
E
W
thumbnail




Geographic identifier
033580002002
Begin date
1950-01-01
Unique resource identifier
EPSG:25832
Distribution format
Name Version

PDF

unbekannt

JPEG

unbekannt

ESRI Shapefile

1.0

GML

3.2.1

Distributor

Distributor contact
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

Landkreis Heidekreis

r.buckley@heidekreis.de

Point of contact
OnLine resource
Protocol Linkage Name

WWW:LINK-1.0-http--link

https://gemeinde.bispingen.de/bispingen-im-portrait/bebauungsplaene

Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Bispingen in Wort und Bild

Hierarchy level
Dataset

Conformance result

Title

VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Date (Publication)
2010-12-08
Explanation

Die Daten entsprechen derzeit noch nicht dem INSPIRE Datenmodell.

Pass
No
Statement

Bebauungspläne werden auf Basis des Flurstückskatasters erstellt und dienen der zukünftigen städtebaulichen Gestaltung eines kleinräumig abgegrenzten Gebietes innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Gebiete, die nicht von einem Bebauungsplan umfasst werden, gelten als Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).

Description

Den Erfassungsmaßstab weist jeder einzelne Bebauungsplan gesondert im Original aus. In der Regel erfolgt die Erfassung in einem Maßstab von 1:1000.

Denominator
1000

Metadata

File identifier
a2ca1945-3698-41c4-8972-c9e652447c0e XML
Metadata language
Deutsch
Character set
UTF8
Parent identifier
Bebauungspläne im Landkreis Heidekreis

c5a87201-4f97-40e3-a722-f58f38cd7f22

Hierarchy level
Dataset
Hierarchy level name

Datenbestand

Date stamp
2024-12-06T17:08:00.361Z
Metadata standard name

ISO 19115:2003/19139

Metadata standard version

1.0

Metadata author
Organisation name Individual name Electronic mail address Role

Landkreis Heidekreis

r.buckley@heidekreis.de

Point of contact
 
 

Overviews

Spatial extent

N
S
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W
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Keywords

GEMET - Concepts, version 2.4

Bauleitplanung Bebauungsplan Stadtentwicklung Stadtplanung
GEMET - INSPIRE themes, version 1.0

Bodennutzung


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